03.07.2025 - 6.1 Erhalt der Kindertagesstätte in Cölpin - Regelu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Do., 03.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Tilo Lorenz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
- Herr Lorenz erhält das Wort: Herr Lorenz hat sich die Kita angeschaut und sich vom LK und dem Träger Unterlagen geben lassen. Eine gleiche Bauweise gibt es auch in Friedland und Neubrandenburg. Parallel lief verwaltungsseitig eine Betrachtung einer Sanierung/Neubau/Container. Das Wirtschaftlichste ist die Sanierung des Gebäudes. Der Brandschutz ist ein großes Thema sowie der Fluchtweg, neue Elektroanschlüsse, neue Fußböden. Diese Dinge sind lösbar. Folgende Schritte sind nun notwendig.
- Aufstellen Sanierungskonzept
- Ein neuer Träger (ev. TwsD, haben sich das Gebäude angeschaut)
- Dann Abschluss eines Mietvertrages ab dem 01.01.2026
- Die Mitarbeiter sollten sich bei dem „neuen Träger“ bewerben
- Der „neue Träger“ beantragt dann beim LK eine Betriebserlaubnis
- Die komplette Sanierung des Gebäudes wird circa 2 Millionen kosten und die Gemeinde muss die Kosten tragen.
- Herr Löffler: Diverse Mängel müssen beseitigt werden zB. die Wasserleitungen (Legionellen Befall). Es muss noch geschaut werden, ob der Schimmel beseitigt wurde. Zeitnah sollte der Erbbaupachtvertrag gekündigt werden. Herr Löffler stimmt Herrn Lorenz zu, dass die Mitarbeiter sich bei dem „neuen Träger“ bewerben sollen.
Herr Löffler verweist auf die Dringlichkeit, bleibt im engen Kontakt mit Herrn Lorenz und Herrn Jünger und sagt seine Unterstützung zu.
- Frau Welter-Holz: Bittet bei Punkt 3. Folgende Änderung. „nach vorheriger Information an die Gemeindevertreter wird der Bürgermeister ermächtigt, sämtliche zur Umsetzung erforderlichen Verträge rechtsverbindlich zu unterzeichnen“
Ist der TwsD der einzige Interessent?
Herr Lorenz: Da die Stadt Burg Stargard eng mit dem TwsD zusammenarbeitet haben sie sich kurzfristig bereit erklärt sich die Kita anzuschauen. Bei Sanierung könnten dann Kinder auch übergangsweise schnell in die Umliegenden Kitas des TwsD untergebracht werden.
Frau Welter-Holz ist wichtig das die Mitarbeiter vernünftig vergütet werden mit Anerkennung ihrer Erfahrungsstufen. (Sozialverträglichkeit)
- Herr Malhofer: Es steht viel Geld im Raum und die Gemeinde ist allein im Boot.
Frage an Herrn Löffler: Muss die Mängelliste bis zu 100% abgearbeitet werden bis zur Betriebserlaubnis? Die Mängelliste ist aus dem Jahr 2023 und der Träger hat kaum was gemacht.
Herr Löffler: Die Mängelliste sollte abgearbeitet werden, gerade wenn eine Sanierung stattfindet. Er sieht auch nur die Gemeinde als handlungsfähigen Partner.
Herr Lorenz: Die groben Zahlen liegen vor welche Form vom Sanierungskonzept dann genommen werden soll entscheidet die GV.
Herr Jünger: Das Thema Kita beschäftigt Herrn Jünger seit 25 Jahren. In den letzten Tagen, was man gespürt hat, war beängstigend und bedrückend. Die Gemeinde trägt die kompletten Lasten ohne Hilfe vom Bund/Land/LK. Herr Jünger zeigt anhand von Zahlen den HA 2025 der GM. Es gibt zurzeit keine Fördermöglichkeiten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Cölpin spricht sich für den Erhalt der Kindertagesstätte in Cölpin aus und fasst zur Einleitung der notwendigen Maßnahmen folgenden Beschluss:
- Rückübertragung des Erbbaurechtes:
Die Gemeindevertretung stimmt einer einvernehmlichen Rückabwicklung des Erbbaurechtsvertrages sowie Rückübertragung des Grundstückes nebst Gebäude der Kindertagesstätte von der Jugend- und Sozialwerk gGmbH auf die Gemeinde Cölpin zu.
- Sanierungskonzept und bauliche Maßnahmen:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines Sanierungskonzeptes für das Gebäude der Kindertagesstätte. In der Folge werden schrittweise bauliche Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung umgesetzt. Die Gemeinde wird damit als Bauherrin und Kostenträgerin tätig.
- Weiterbetrieb der Kindertagesstätte:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss eines Mietvertrages mit einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zum Weiterbetrieb der Kindertagesstätte zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, sämtliche zur Umsetzung erforderlichen Verträge rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
- Finanzielle und haushaltsrechtliche Absicherung:
Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Haushaltsmittel für die Sanierung sowie den künftigen Betrieb der Kindertagesstätte in den Haushaltsplanentwurf einzuarbeiten und entsprechende Fördermöglichkeiten zu prüfen und ggf. zu beantragen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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958,4 kB
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