30.09.2025 - 6.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 "Agri-Pho...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

  • Herr Dallmann nimmt nicht an der Abstimmung teil lt §24 KVB M-V Mitwirkungsverbot
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal beschließt:

 

  1. den Planentwurf des vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Agri-Photovoltaik-Anlage Plath 1“ in der vorliegenden Fassung vom Juli 2025, mit dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen.

 

  1. den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Agri-Photovoltaik Anlage Plath 1“, einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan mit der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung bekannt zu machen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass

  1. Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können
  2. Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können
  3. nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
  4. welche anderen, leicht zu erreichenden, Zugangsmöglichkeiten nach Satz 2 bestehen.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu den Entwurfsunterlagen einzuholen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage