14.10.2025 - 9.2.15 8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

 Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt:

 

1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 

Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (siehe Anlage) beschlossen.

 

2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3. Die 8. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Burg Stargard wird in der vorliegenden Fassung vom August 2025 beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2025 gebilligt.

 

4. Die 8. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Burg Stargard ist der höheren Verwaltung zur Genehmigung vorzulegen.

   

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage