02.12.2025 - 7.2.4 B-Plan Nr. 29 "Carl-Stolte-Straße" der Stadt Bu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt:

 

1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 „Carl-Stolte-Straße" wird in der vorliegenden Fassung vom September 2025 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom September 2025 gebilligt.

2. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „Carl-Stolte-Straße" mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

3. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen 

            Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt

            werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.  

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage