10.09.2012 - 11 Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Ausschuss WiKuSo am 04.09.2012 und im SEA am 06.09.2012 wurden die Hauptsatzung und die Änderungsanträge von Herrn Lips beraten. Herr Lips stellt seine Änderungsanträge vor.

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses stimmen über folgende Änderungsanträge ab:

 

§ 5 Abs. 3 Pkt. 1 – Genehmigung von Verträgen mit Stadtvertretern nach § 38 Abs. 6, Satz 6 u.7 – Änderungsantrag Nr. 17 von SV Lips

 

Zum Änderungsantrag (ÄA) Nr. 17 stellt Herr Lips einen ÄA Nr. 22, welcher vor der Sitzung an alle Anwesende verteilt wurde.

 

Im Entwurf der Hauptsatzung wird § 5 (3) 1. ergänzt durch  den Absatz:

Ausgenommen sind Verträge mit Mitgliedern der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse sowie mit dem Bürgermeister und leitenden Bediensteten der Stadt, diese bedürfen gem. KV MV § 38 (6) der Genehmigung durch die Stadtvertretung  wenn der Auftragswert 500,00 € (ohne Umsatzsteuer) übersteigt.

 

Abstimmungsergebnis mit Änderung Auftragswert 500,00 €:

 

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

 

 

§ 6 Abs. 2 – Bildung der Ausschüsse – Änderungsantrag Nr. 10 von SV Lips

 

Die Mitglieder des Ausschusses Wirtschaft, Kultur und Soziales übergeben diese Thematik

an den Hauptausschuss. Die Aufgabengebiete und die Zusammensetzung der Ausschüsse sollten nochmals  durch den Hauptausschuss thematisiert werden.

Dieser Empfehlung schließt sich der Ausschuss SEA an, ebenso der FA.

Eine Abstimmung erfolgt nicht.

 

§ 7 Abs. 4 – Einvernehmen mit dem HA bei Personalentscheidungen – Antrag Nr. 11 von SV Lips

 

Der Ausschuss WiKuSo hat dem ÄA von Herrn Lips zugestimmt.

Herr Boldt bittet im § 7 (4) 2. Satz die Worte „alle Beschäftigte“ zu streichen

Der SEA stimmt dem ÄA ebenfalls zu, ebenso der FA.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

§ 9a – Behindertenbeauftragte/er – NEU – Antrag Nr. 13 von SV Lips

 

Der Ausschuss WiKuSo stimmt dem ÄA von Herrn Lips zu.

Die Meinungen der Mitglieder des SEA, einen Behindertenbeauftragten für die Stadt Burg Stargard zu bestellen, gehen auseinander.

Dem Änderungsantrag von Herrn Lips wird dennoch zugestimmt.

Die Mitglieder des FA stimmten dem ÄA zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

4

Ablehnung:

2

Enthaltung:

1

 

§ 10 – Entschädigung – Antrag Nr. 14 von SV Lips

 

Die Verwaltung holt Erkundigungen über die Entschädigung für die/den Behindertenbeauftragten ein.

Durch die Kommunalverfassung M-V § 41 a wird die Möglichkeit der Bestellung eines Beauftragten geregelt. Die Entschädigungsverordnung M-V aus dem Jahre 2004 enthält keine Regelungen über die Höhe der Entschädigung für Behindertenbeauftragte.

 

Die Mitglieder des SEA stimmen dem Änderungsantrag zu.

Die Mitglieder des FA bitten ebenfalls um Prüfung der Aufwandsentschädigung durch die Verwaltung.

 

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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