20.03.2014 - 6.4 1. Änderung und Teilaufhebung B-Plan Nr. 3 "Ort...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 20.03.2014 der Gemeindevertretung Groß Nemerow und aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) und des § 86 Landesbauordnung
(LBauO M-V) vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2011 (GVOBl. M-V S. 323) beschließt die Gemeindevertretung Groß Nemerow die

 

  1. Änderung und Teilaufhebung des B-Plan Nr. 3 „Ortserweiterung Nord“ Groß Nemerow.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von dem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftragt, die Genehmigung für die 1. Änderung B-Plan 3 „Ortserweiterung Nord“ Groß Nemerow, bestehend aus der Planzeichnung mit Begründung zu beantragen.

 

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Nemerow bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage