27.05.2015 - 19 Übertragung eines Grundstücks an die Wohnungswi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Walter

- fragt nochmals nach der Höhe des bestehenden Kredites und deren Laufzeit

- hat die Überlegung, den jetzigen Mietern, die Möglichkeit zu geben, die Wohnungen  zu kaufen

 

Herr Lorenz

- informiert, dass sich die Verbindlichkeiten in Höhe von 254 T€ belaufen

- der Kredit hat noch eine sehr lange Laufzeit lt. Auskunft der Leiterin Finanzen

- auf die Frage, ob es Sonderbedingungen gäbe, teilt Herr Lorenz mit, dass ihm in dieser Hinsicht nichts bekannt sei

- der Verwalter der Gebäude bleibt der gleiche, auch wird sich nichts an den Mietverträgen ändern, so dass den Mietern keine Nachteile entstehen

 

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Beschluss:

Die Stadt Burg Stargard stimmt der Übertragung der Grundstücke 251 und 252 Flur 2 Gemarkung Cammin mit jeweils 4.000 m² einschließlich des darauf befindlichen Wohnblocks an die:

 

Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH

Mühlenstraße 30

17094 Burg Stargard

zu.

 

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Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen

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Anlagen zur Vorlage