Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/068
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan Nr. 26 "Solarpark Bargensdorf" der Stadt Burg Stargard
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.11.2020
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25.02.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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10.03.2021
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24.03.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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26.05.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Antrag der Photovoltaikgesellschaft Halle UG, Grenzstraße 26 B in 06112 Halle/Saale zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ der Stadt Burg Stargard und die Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet durchzuführen.
Sachverhalt
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 S. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet
gelegen auf den Flurstücken 28/6 und 28/11 in der Flur 3 der Gemarkung Bargensdorf
ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6 ha auf einer Fläche eines ehemaligen Abfallunternehmens.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist gem. § 9 Abs. 7 BauGB in der Planunterlage zeichnerisch dargestellt. Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes wie folgt:
im Norden: durch eine Gewerbefläche eines Abbruchunternehmens
im Süden: durch eine Gewerbefläche - Autoverwertung
im Osten: durch Verbindungsstraße Bargensdorf - Neubrandenburg
im Westen: durch landwirtschaftliche Fläche
Planungserfordernis:
Planziel der Aufstellung des Bebauungsplanes soll sein, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, zu schaffen.
Weiterhin soll die derzeit mit Abfällen belegte Fläche freigeräumt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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213,1 kB
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