Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/066
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan Nr. 25 "Solarpark Kiesgrube Cammin" der Stadt Burg Stargard
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.11.2020
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25.02.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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10.03.2021
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24.03.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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26.05.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Antrag der ENERPARC AG, Spittelmarkt 11 in 10117 Berlin zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Solarpark Kiesgrube Cammin“ der Stadt Burg Stargard und die Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet durchzuführen.
Sachverhalt
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 S. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet
gelegen teilweise auf den Flurstücken 4/2, 9/2 und 25/2 in der Flur 2 der Gemarkung Cammin
ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha auf einer Konversionsfläche im ehemaligen Kiestagebau.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist gem. § 9 Abs. 7 BauGB in der Planunterlage zeichnerisch dargestellt. Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes wie folgt:
im Norden: durch landwirtschaftliche Fläche
im Süden: durch Waldfläche
im Osten: durch landwirtschaftliche Fläche
im Westen: durch landwirtschaftliche Fläche und die Gemeindestraße von Cammin nach Riepke
Planungserfordernis:
Planziel der Aufstellung des Bebauungsplanes soll sein, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, zu schaffen. Das Planvorhaben soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien aus Gründen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu erhöhen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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628,1 kB
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