Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/21/013
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung über die Durchführung einer Gemeinschaftsmaßnahme zur Erneuerung der Kreisstraße MSE 106 - Übernahme der Baulastträgerschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
25.02.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Anhörung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
|
Entscheidung
|
|
|
10.03.2021
| |||
|
24.03.2021
|
Sachverhalt
Durch den Bürgermeister wurde das Bauamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mit der Zielstellung angeschrieben, dass zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse die Kreisstraße MSE 106 „Loitzer Straße“ von der Ortsmitte Teschendorf bis zum Ortseingang Loitz auszubauen ist. Durch das Bauamt wurde dann vorgeschlagen, dass man dieses Vorhaben als Gemeinschaftsmaßnahme in teilweiser Trägerschaft (für Ortslage Teschendorf) der Stadt durchführen könnte. Entsprechend Prioritätenliste des Landkreises wäre der Ausbau dieser Verbindung in den kommenden Jahren nicht vorgesehen gewesen, insbesondere auch deshalb weil die Straße von ihrer Einstufung her, eher als Gemeindeverbindungsstrecke anzusehen ist und daher ohnehin abzustufen wäre.
Daher wurde seitens des Landkreises vorgeschlagen, die Sanierung vorzuziehen und anschließend eine Abstufung zur Gemeindestraße durchzuführen. D.h. dass die Stadt anschließend Eigentümerin der Strecke wird und dementsprechend auch für die laufende Unterhaltung aufkommen müsste.
Was die Sanierung der Straße angeht, würde die Stadt die Kosten für die Nebenanlagen (Gehweg innerhalb der Ortslage Teschendorf) einschließlich der Straßenbeleuchtung und die anteiligen Kosten der Planung tragen müssen.
Sofern die Vor- bzw. Entwurfsplanung vorgliegt, wird diese zur Beratung und Beschlussfassung der Stadtvertretung bzw. dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
25,9 kB
|