Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage Wiedervorlage)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Vorberatung
|
|
|
02.11.2020
| |||
|
22.02.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Anhörung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
|
Entscheidung
|
|
|
10.03.2021
| |||
|
24.03.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Anhörung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
|
Entscheidung
|
|
|
24.03.2021
|
Sachverhalt
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M‑V) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2019 wurde durch den Rechnungs-prüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Prüfung eines externen Dritten, der Firma NKHR-Beratung GmbH Rostock bedient. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.