Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/21/031
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Durchführungszeitraumes des städtebaulichen Sanierungsgebietes "Altstadt" bis zum 31.12.2031
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andy Marquardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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26.08.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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29.09.2021
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Sachverhalt
Die derzeit gültige Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt" in Burg Stargard wurde mit Datum vom 11.12.2001 bekannt gemacht. Mit Rückwirkung vom 21.06.1993 wurde diese als rechtsverbindlich erklärt.
Der zum 01.01.2007 neu eingefügte § 235 Abs. 4 BauGB ordnet als Überleitungsvorschrift an, dass alle Sanierungssatzungen, die vor dem 01.01.2007 bekannt gemacht worden sind, spätestens bis zum 31.12.2021 aufzuheben sind, es sei denn, dass zuvor in Anwendung des § 142 Abs. 3 BauGB eine andere Durchführungsfrist festgelegt worden ist.
Nach § 142 Abs. 3 BauGB ist für alle Sanierungsmaßnahmen bei der förmlichen Festlegung durch besonderen Beschluss eine Frist für die Durchführung festzulegen, die 15 Jahre nicht überschreiten soll.
Um noch offene und auch weitere Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet der Stadt Burg Stargard umsetzen zu können, wurde entschieden, das Sanierungsgebiet für weitere 10 Jahre aufrecht zu erhalten um weitere Mittel aus Städtebauförderprogrammen beantragen zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,7 kB
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