Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19Erweiterung Sannbruch-Ost.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 S. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, gelegen auf den Flurstücken 10/15 sowie teilweise auf 10/16, Flur 2, Gemarkung Quastenberg und dem Flurstück 20/53, Flur 1, Gemarkung Quastenberg ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Begrenzt wird die ca. 1,3 ha große Fläche durch:

 

im Norden:teilweise Industrie- und Gewerbefläche, Flurstück 10/16 in der Flur 2 der Gemarkung Quastenberg

 

im Süden:private Wohnbebauung – 1. Änderung B-Plan Nr. 7 „Sannbruch-Ost“

 

im Osten:teilweise Garten- und Garagenfläche, Flurstück 20/58 in der Flur 1 in der Gemarkung Quastenberg

 

im Westen:landwirtschaftliche Betriebsfläche, Flurstück 10/5 in der Flur 2 der Gemarkung Quastenberg

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Der Bebauungsplan schafft die die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Einfamilienhäusern als Abrundung des Wohngebietes Sannbruch-Ost zum Gebiet Quastenberg und damit einhergehend einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Des Weiteren wird die planerische Voraussetzung zur Errichtung einer 3. verkehrlichen Anbindung des Wohngebietes Sannbruch-Ost durch einen Verbindungsweg zwischen der Straße Am Brink und Quastenberg geschaffen.

 

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Planungsaufwendungen 0.51100.56250002

 

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Anlagen

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