Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/068
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 19 "Erweiterung Sannbruch-Ost" der Stadt Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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17.09.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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14.10.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 S. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, gelegen auf den Flurstücken 10/15 sowie teilweise auf 10/16, Flur 2, Gemarkung Quastenberg und dem Flurstück 20/53, Flur 1, Gemarkung Quastenberg ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Begrenzt wird die ca. 1,3 ha große Fläche durch:
im Norden:teilweise Industrie- und Gewerbefläche, Flurstück 10/16 in der Flur 2 der Gemarkung Quastenberg
im Süden:private Wohnbebauung – 1. Änderung B-Plan Nr. 7 „Sannbruch-Ost“
im Osten:teilweise Garten- und Garagenfläche, Flurstück 20/58 in der Flur 1 in der Gemarkung Quastenberg
im Westen:landwirtschaftliche Betriebsfläche, Flurstück 10/5 in der Flur 2 der Gemarkung Quastenberg
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Der Bebauungsplan schafft die die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Einfamilienhäusern als Abrundung des Wohngebietes Sannbruch-Ost zum Gebiet Quastenberg und damit einhergehend einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Des Weiteren wird die planerische Voraussetzung zur Errichtung einer 3. verkehrlichen Anbindung des Wohngebietes Sannbruch-Ost durch einen Verbindungsweg zwischen der Straße Am Brink und Quastenberg geschaffen.
Rechtliche Grundlage:
Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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322 kB
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