Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/052
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 18 "Sondergebiet Photovoltaik Cammin" der Stadt Burg Stargard, OT Cammin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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11.06.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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24.06.2015
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14.10.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 S. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, teilweise gelegen auf den Flurstücken- Nr.
168, 169, 209, 207/1, 210, 211, 213 und 214/1, Flur 2, Gemarkung Cammin ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 15 ha in einem ca. 120 m breiten Streifen entlang der Bahnstrecke Burg Stargard - Blankensee,
von der Ortschaft Cammin aus in Richtung Blankensee.
Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt :
im Nordwesten : durch landwirtschaftliche Nutzfläche und Brachfläche
im Nordosten :durch landwirtschaftliche Nutzfläche und die Ortschaft Cammin
im Südosten :durch die Bahnstrecke Burg Stargard – Blankensee
im Südwesten :durch landwirtschaftliche Nutzfläche
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Der Bebauungsplan schafft die planerische Voraussetzung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das Planvorhaben trägt dazu bei, den Anteil erneuerbarer Energien aus Gründen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu erhöhen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 18 sollen die Rechtsgrundlagen für ein Sonstiges Sondergebiet “ Photovoltaikanlage “ gem. § 11 BauNVO entwickelt werden.
Die Stadt Burg Stargard schließt mit dem Vorhabenträger einen Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB ab. Der Vertrag regelt u.a. die Übernahme aller Kosten für Planungsleistungen und die Ausführung von Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen
im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan (einschl. Planungshonorare) durch den Vorhabenträger.
Rechtliche Grundlage:
Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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450,9 kB
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