Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/052

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Antrag der AKE Projekt UG, zu den Linden 29 in 17192 Waren zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „ Sondergebiet Photovoltaik Cammin “..

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 S. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, teilweise gelegen auf den Flurstücken- Nr.

168, 169, 209, 207/1, 210, 211, 213 und 214/1, Flur 2, Gemarkung Cammin ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 15 ha in einem ca. 120 m breiten Streifen entlang der Bahnstrecke Burg Stargard - Blankensee,

von der Ortschaft Cammin aus in Richtung Blankensee.

 

Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt :

 

im Nordwesten : durch landwirtschaftliche Nutzfläche und Brachfläche

 

im Nordosten :durch landwirtschaftliche Nutzfläche und die Ortschaft Cammin

 

im Südosten :durch die Bahnstrecke Burg Stargard – Blankensee

 

im Südwesten :durch landwirtschaftliche Nutzfläche

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Der Bebauungsplan schafft die planerische Voraussetzung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das Planvorhaben trägt dazu bei, den Anteil erneuerbarer Energien aus Gründen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu erhöhen.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 18 sollen die Rechtsgrundlagen für ein Sonstiges  Sondergebiet “ Photovoltaikanlage “ gem. § 11 BauNVO entwickelt werden.

 

 

 

 

Die Stadt Burg Stargard schließt mit dem Vorhabenträger einen Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB ab. Der Vertrag regelt u.a. die Übernahme aller Kosten für Planungsleistungen und die Ausführung von Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen

im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan (einschl. Planungshonorare) durch den Vorhabenträger.

 

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...