Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/063
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 17 "Sondergebiet Gülleverwertung Quastenberg" der Stadt Burg Stargard, OT Quastenberg - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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17.09.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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14.10.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Entwurf mit Begründung und Planzeichnung sowie dem Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und der Anlage 1 zum Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 17 „Sondergebiet Gülleverwertung Quastenberg“ der Stadt Burg Stargard, OT Quastenberg zu und beschließt die öffentliche Auslegung, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.
Die Auslegung ist öffentlich bekannt zu machen.
Der Entwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 der Stadt Burg Stargard, die Anlagen sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen gemäß §§ 4, 4a BauGB.
Das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren wird mit Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard eingeleitet..
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der vorliegende Entwurf dient zur Durchführung des Verfahrens.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 17 „Sondergebiet Gülleverwertung Quastenberg“ der Stadt Burg Stargard, OT Quastenberg mit Stand vom 26.08.2015, bestehend aus der Begründung und der Planzeichnung, dem /Umweltbericht und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, wird zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard zur Fortsetzung des Verfahrens bestimmt.
Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt werden.
Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt.
Entsprechend der Regelung kommunaler Interessen wird zwischen der Stadt Burg Stargard und dem Investor ein Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB geschlossen. Weiterhin wird ein Vorhaben- und Erschließungsplan als Anlage des Durchführungsvertrags im Verfahrensverlauf erstellt.
Die Beschlussfassung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 17 „Sondergebiet Gülleverwertung Quastenberg“ der Stadt Burg Stargard ist beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte angezeigt worden. Die Antwort liegt mit Schreiben vom 23.07.2015 mit positivem Ergebnis vor.
Rechtliche Grundlage:
§§ 2 (2), 3 (2), 4 (2) BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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153,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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783,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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992 kB
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