Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Entwurf mit Begründung und Planzeichnung sowie dem Umweltbericht und der Anlage 1 zum Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard zu und beschließt die öffentliche Auslegung, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.

Die Auslegung ist öffentlich bekannt zu machen.. 

 

Der Entwurf über die 3. Änderung des Flächennutzungsplans Burg Stargard, die Anlagen sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen gemäß §§ 4, 4a BauGB.

 

Das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren wird mit Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard eingeleitet..

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der vorliegende Entwurf dient zur Durchführung des Verfahrens.

 

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit Stand vom 26.08.2015, bestehend aus der Begründung und der Planzeichnung sowie Umweltbericht, wird zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard zur Fortsetzung des Verfahrens bestimmt.

Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt werden.

 

Die Beschlussfassung zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Burg Stargard ist beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte angezeigt worden. Die Antwort liegt mit Schreiben vom 24.07.2015 mit positivem Ergebnis vor.

 

Rechtliche Grundlage:

§§ 2 (2), 3 (2), 4 (2) BauGB

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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