Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/070
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andy Marquardt
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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14.09.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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14.10.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Änderung der Gebührensatzung bzw. die Anpassung des Gebührensatzes für die Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen macht sich auf Grund vorliegender Kalkulation der Gebühren erforderlich. Etwaige Mehr- bzw. Mindereinnahmen aus dem laufenden Jahr sollen demnach im jeweiligen Folgejahr ausgeglichen werden.
Für die Entsorgung der abflusslosen Gruben ergibt sich ein rechnerischer Senkungsbedarf um -0,14 €/m³ sowie für Kleinkläranlagen ein Senkungsbedarf von -0,28 €/m³:
abflusslose Gruben neu: 9,09 €/m³ bisher: 9,23 €/m³ Änderung: - 0,14 €/m³
Kleinkläranlagen neu: 17,92 €m³ bisher: 18,20 €/m³ Änderung: - 0,28 €/m³
Bei einer stetig fortzuführenden Gebührenanpassung erfolgt die nächste Änderung zum
01. Januar 2017. Die Neufassung des § 10 Abs. 1 erfolgt auf Grund des Hinweises der unteren Rechtsaufsichtsbehörde. Es ist anstelle von „…§§ 7 und 8….“ zu schreiben „…§§ 8 und 9…“
Wegen der Geringfügigkeit (unter 2 % der Gebühr) des Änderungsbedarfs bei den abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen schlägt die Verwaltung vor, hierfür die bisherige Gebührenhöhe beizubehalten.
Rechtliche Grundlage:
KV M-V, KAG M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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216,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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213,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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26,5 kB
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