Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Burg Stargard über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen..

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Änderung der Gebührensatzung bzw. die Anpassung des Gebührensatzes für die Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen macht sich auf Grund vorliegender Kalkulation der Gebühren erforderlich. Etwaige Mehr- bzw. Mindereinnahmen aus dem laufenden Jahr sollen demnach im jeweiligen Folgejahr ausgeglichen werden.

Für die Entsorgung der abflusslosen Gruben ergibt sich ein rechnerischer Senkungsbedarf um -0,14 €/m³ sowie für Kleinkläranlagen ein Senkungsbedarf von -0,28 €/m³:

 

abflusslose Gruben neu: 9,09 €/m³       bisher: 9,23 €/m³    Änderung: - 0,14 €/m³

Kleinkläranlagen     neu: 17,92 €m³      bisher: 18,20 €/m³  Änderung: - 0,28 €/m³

 

Bei einer stetig fortzuführenden Gebührenanpassung erfolgt die nächste Änderung zum
01. Januar 2017. Die Neufassung des § 10 Abs. 1 erfolgt auf Grund des Hinweises der unteren Rechtsaufsichtsbehörde. Es ist anstelle von „…§§ 7 und 8….“ zu schreiben „…§§ 8 und 9…“

 

Wegen der Geringfügigkeit (unter 2 % der Gebühr) des Änderungsbedarfs bei den abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen schlägt die Verwaltung vor, hierfür die bisherige Gebührenhöhe beizubehalten.

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V, KAG M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Kostendeckung

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Anlagen

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