Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/15/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Cölpin für den Zeitraum 2015 bis 2019 (siehe Anlage).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 43 Abs. 6 KV M-V ist der Haushaltsplan in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Haushaltsausgleich nach Absatz 6 trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Das Haushaltssicherungskonzept wird von der Gemeindevertretung beschlossen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 43 KV M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Die Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept sind in den Haushalt 2015 eingeflossen bzw. werden für künftige Haushaltsjahre eingearbeitet.

 

 

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Anlagen

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