Antrag - 00SV/15/084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Inhalt des Antrages:
Die Stadtverteter/Innen beschliessen die Anhebung der Aufwandsentschädigungen zum 1.1.2016 in der unten aufgeführten Höhe.        

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:
Die Aufwandsentschädigung von z.Zt. 110 € deckt nicht die entstandenen Kosten ab

Aufwendungen, die mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit  zusammenhängen sind, Aufwendungen für Reisen zu Fortbildungen, Kosten für Fortbildung. Fahrten zwischen Wohnung und Sitzungs- und  Veranstaltungsort, Fachliteratur, Aufwendungen für Informationsmaterial in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit in der kommunalen Vertretung; Aufwendungen für Porto, Telekommunikation, Datenübertragung, Schreibmaterial, Computer, Laptop und Tablet, Gebühren sowie andere Sachkosten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Mitglied der kommunalen Tätigkeit stehen; Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und/oder Büro.


Die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher sind zum 1.1.2016 auf folgende Sätze anzuheben.

Für die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher gelten die folgenden monatlichen Sätze:

in Ortsteilen mit

einer Einwohnerzahl                          €

bis zu         150                               200

von 151 bis 300                               250

von 301 bis 500                               300

von 501 bis 750                               350 pro Mona  

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Finanz. Auswirkung

Finanzierungsvorschlag: ca. 5000 € im Haushalt einstellen
                   

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