Antrag - 00SV/15/084
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Carmen Jungerberg
- Einreicher:
- Walter, Jürgen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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02.11.2015
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Die Aufwandsentschädigung von z.Zt. 110 € deckt nicht die entstandenen Kosten ab
Aufwendungen, die mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit zusammenhängen sind, Aufwendungen für Reisen zu Fortbildungen, Kosten für Fortbildung. Fahrten zwischen Wohnung und Sitzungs- und Veranstaltungsort, Fachliteratur, Aufwendungen für Informationsmaterial in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit in der kommunalen Vertretung; Aufwendungen für Porto, Telekommunikation, Datenübertragung, Schreibmaterial, Computer, Laptop und Tablet, Gebühren sowie andere Sachkosten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Mitglied der kommunalen Tätigkeit stehen; Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und/oder Büro.
Die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher sind zum 1.1.2016 auf folgende Sätze anzuheben.
Für die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher gelten die folgenden monatlichen Sätze:
in Ortsteilen mit
einer Einwohnerzahl €
bis zu 150 200
von 151 bis 300 250
von 301 bis 500 300
von 501 bis 750 350 pro Mona
