Beschlussvorlage - 14GV/15/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal beschließt den Abschluss des in der Anlage beigefügten Konzessionsvertrages für Gas mit der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab dem 27.08.2017.

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Sachverhalt

Begründung:

Der zwischen der Gemeinde Lindetal und der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH bestehende Konzessionsvertrag für den Ortsteil Dewitz über die öffentliche Versorgung mit Gas vom 27.08.1997 läuft zum 27.08.2017 aus. Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG haben die Gemeinden ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen.

Der Ablauf des Vertrages muss laut § 46 Abs. 3 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG zwei Jahre vor Ablauf im Bundesanzeiger bekannt gegeben werden. Nach der Bekanntmachung am 09.06.2015 hat sich die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH um den Neuabschluss des Vertrages beworben. 

Der vorliegende Vertrag entspricht einem Mustervertrag, der im Interesse der Städte und Gemeinden vom Städte- und Gemeindetag M-V überprüft wurde.

Die Höhe der Konzessionsabgabe ist in der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas gesetzlich geregelt.

Rechtliche Grundlage:

KV M-V, Energiewirtschaftsgesetz - EnWG

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

siehe § 5 Konzessionsvertrag

 

 

 

 

 

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Anlagen

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