Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/10/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Antrag der bio-strom Energiesysteme GmbH & Co. KG zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 15 „Sondergebiet Energiegewinnung aus Biomasse“.

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Sachverhalt

Begründung:

Aufgrund des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) soll für die Flurstücke 69/6, 70 und 55/2 der Flur 5 der Gemarkung Quastenberg der

 

Vorhabenbezogene B-Plan Nr. 15 „Sondergebiet Energiegewinnung aus Biomasse“

 

aufgestellt werden.

 

Planungsziel:

Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf den Flurstücken 69/6, 70 und 55/2 der Flur 5 der Gemarkung Quastenberg, eine Biogasproduktionsanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und Lagerbehälter zu realisieren. Das Investitionsvolumen wird etwa 4 Millionen Euro betragen. Die Biogasproduktion soll mit den Inputstoffen Rindergülle und Maissilage betrieben werden. Die Inputstoffe kommen aus dem Betrieb von Herrn Abraham sowie von ortsansässigen Landwirten, die in einem Umkreis von weniger als 10 km ihre landwirtschaftlichen Betriebe haben. Die Ernte der ortsansässigen Landwirte wird direkt an den Anlagenstandort gefahren und in das Silagelager einsiliert. Regionalen Agrarbetrieben wird somit eine sichere Möglichkeit zur Veredelung ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse zur Verfügung gestellt.

Der Standort der geplanten Biogasanlage befindet sich östlich des bestehenden landwirtschaftlichen Produktionsgeländes im Außenbereich.

 

Die Entwurfs- und Auslegungsunterlagen werden durch das Planungsbüro Baukonzept Neubrandenburg GmbH und der Firma Sfi erstellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekannt zu machen.

 

Die Planungsabsicht ist der Raumordnungsbehörde anzuzeigen.

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Burg Stargard weist für besagten Planbereich „Anlagen landwirtschaftlicher Tierproduktion“ aus. Zur Umsetzung der vorhabenbezogenen B-Planung bedarf es der Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Nutzungsfestsetzung als sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung aus Biomasse“.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Burg Stargard soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB geändert werden.

 

Auf Grundlage des § 12 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 11 BauNVO ist bis zum Satzungsbeschluss dieses Planverfahrens ein Durchführungsvertrag zu erarbeiten.

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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