Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/10/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Antrag der bio-strom Energiesysteme GmbH & Co. KG zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Für den Ortsteil Quastenberg soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Energiegewinnung aus Biomasse“ gemäß § 12 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Burg Stargard weist für diesen Bereich „Anlagen landwirtschaftlicher Tierproduktion“ aus. Zur Umsetzung der vorhabenbezogenen B-Planung bedarf es der Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Nutzungsfestsetzung als sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung aus Biomasse“.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Burg Stargard soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB geändert werden.

 

Planungsziel:

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung aus Biomasse“ (§ 11 Absatz 2 BauGB) die Biogasproduktion einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und Lagerbehälter auf den Vorhabengrundstücken 69/6, 70 und 55/2 der Flur 5 der Gemarkung Quastenberg planungsrechtlich zu ermöglichen und zu sichern.

Der Standort der geplanten Biogasanlage befindet sich östlich des bestehenden landwirtschaftlichen Produktionsgeländes im Außenbereich.

 

Die Entwurfs- und Auslegungsunterlagen werden durch das Planungsbüro Baukonzept Neubrandenburg GmbH und der Firma Sfi erstellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekannt zu machen.

 

Die Planungsabsicht ist der Raumordnungsbehörde anzuzeigen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 5 BauGB

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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