Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/086

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Burg Stargard.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

Die Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 06.10.2010 ist erforderlich, da es in Bezug auf den Steuersatz (§ 5 der Satzung) ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Januar 2014 (Az. 1 BvR 1656/09) gibt, welches folgendes besagt:

Wird die Zweitwohnungssteuer gestaffelt nach dem jährlichen Mietaufwand mit einem degressiven, also prozentual fallenden Steuersatz ermittelt, verletzt dieser Steuertarif das aus Artikel 3 Abs. 1 GG (Grundgesetz) verfassungsrechtliche Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

In der bisherigen Satzung erfolgte die Besteuerung gestaffelt nach dem jährlichen Mietaufwand, jedoch wie im Urteil bemängelt, mit fallendem Steuersatz bei steigendem Mietaufwand.

Mit Änderung des Steuersatzes in eine feste Größe ohne Staffelung, wird dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung getragen. Demnach steigt die Steuer bei höherem Mietaufwand entsprechend an, wodurch dann auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit differenzierter erkennbar ist. 

 

Rechtliche Grundlage:

Kommunalverfassung M-V; Kommunalabgabengesetz M-V

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Es gibt keine Veränderungen zu den bisherigen Erträgen aus der Zweitwohnungssteuer.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...