Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burg Stargard (Hebesatz-Satzung der Stadt Burg Stargard).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinden besitzen das Recht, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer festzusetzen. Diese können mittels gesonderter Hebesatzsatzung festgesetzt werden. In der Haushaltssatzung haben die Hebesätze dann lediglich eine deklaratorische Bedeutung. Ein großer Vorteil liegt darin, dass die Steuerpflichtigen bereits am Jahresanfang mit dem entsprechenden Hebesatz veranlagt werden können und eine „Nachberechnung“ mit dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Haushaltssatzung nicht erforderlich ist.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 25 Grundsteuergesetz, § 16 Gewerbesteuergesetz, § 5 Kommunalverfassung

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Keine

 

 

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Anlagen

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