Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/087
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burg Stargard
(Hebesatz-Satzung der Stadt Burg Stargard)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Einreicher:
- Linscheidt, Jana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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02.11.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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02.12.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinden besitzen das Recht, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer festzusetzen. Diese können mittels gesonderter Hebesatzsatzung festgesetzt werden. In der Haushaltssatzung haben die Hebesätze dann lediglich eine deklaratorische Bedeutung. Ein großer Vorteil liegt darin, dass die Steuerpflichtigen bereits am Jahresanfang mit dem entsprechenden Hebesatz veranlagt werden können und eine „Nachberechnung“ mit dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Haushaltssatzung nicht erforderlich ist.
Rechtliche Grundlage:
§ 25 Grundsteuergesetz, § 16 Gewerbesteuergesetz, § 5 Kommunalverfassung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7 kB
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