Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/15/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Burg Stargard „Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2016 (siehe Anlage).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 64 Abs. 2 und 4 i.V.m. den §§ 45, 46 KV M-V ist für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine Sonderrechnung nach den Vorschriften des Abschnittes 4 der Kommunalverfassung zu führen. Daraus ergibt sich das Erfordernis, für jede Sanierungsmaßnahme – hier Sanierungsgebiet „Altstadt“ - eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem der Haushaltssatzung beigefügten Ergebnis- und Finanzhaushalt.

 

 

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Anlagen

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