Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/15/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Cölpin beschließt den Jahresabschluss 2011.

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Sachverhalt

Begründung:

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2011 wurde durch den Rechnungs-prüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land und das Rechnungsprüfungsamt Neverin (RPA Neverin) geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land und das RPA Neverin haben vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 60 Abs. 5 KV M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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