Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/16/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7Sannbruch-Ost“ als Textsatzung.

 

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Sachverhalt

 

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 10 i.V. mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722)  sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für den Bebauungsplan Nr. 7 „Sannbruch-Ost“ die 2. Änderung als Textsatzung aufgestellt werden.

 

Planziel:

Um die Möglichkeit der Einfriedungen über 1,20 m von den straßenabgewandten Seiten im Plangebiet zu ermöglichen, ist eine Änderung der bestehenden Satzung erforderlich. Diese Änderung erfolgt über eine Textsatzung.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekanntzumachen.

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Burg Stargard weist für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 7 Wohnbauflächen aus. Zur einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 bedarf es deshalb keiner Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt

 

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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