Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/16/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 13 „Papiermühlenweg“ einzustellen

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 29.05.2013 wurde durch die Stadtvertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13 „Papiermühlenweg“ der Stadt Burg Stargard aufgehoben.

Gründe waren zum damaligen Zeitpunkt, dass es zu keiner Einigung der betroffenen Eigentümer zum Erschließungsvertrag gekommen ist und das aufgrund der Lage eines Teilbereiches des B-Planes unmittelbar an der Moto-Crossanlage die im Vorab abgestimmten Auflagen zum Betreiben der Moto-Crossanlage aus Schallschutzgründen nicht vom Betreiber der Anlage bestätigt wurden. Der B-Plan hätte auf Grund dieser Belange keine Rechtswirksamkeit erlangen können.

 

Somit wird das Verfahren zur Aufstellung des B-Plan Nr. 13 „Papiermühlenweg“ eingestellt. Für die städtebauliche Neuordnung der brachliegenden gewerblichen Fläche wird, über ein

neues Verfahren, ein neuer B-Plan mit einem kleineren Geltungsbereich aufgestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen sind durch den Beschluss sowie auf Grund der bestehenden Verträge nicht direkt zu erwarten. Inwiefern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, kann nicht beurteilt werden.

 

Rechtliche Grundlage:

BauGB, KV M-V, Städtebaulicher Vertrag

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

 

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