Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/16/011
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung des Verfahrens zum Bebauungsplanes Nr. 13 "Papiermühlenweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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18.02.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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16.03.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 29.05.2013 wurde durch die Stadtvertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13 „Papiermühlenweg“ der Stadt Burg Stargard aufgehoben.
Gründe waren zum damaligen Zeitpunkt, dass es zu keiner Einigung der betroffenen Eigentümer zum Erschließungsvertrag gekommen ist und das aufgrund der Lage eines Teilbereiches des B-Planes unmittelbar an der Moto-Crossanlage die im Vorab abgestimmten Auflagen zum Betreiben der Moto-Crossanlage aus Schallschutzgründen nicht vom Betreiber der Anlage bestätigt wurden. Der B-Plan hätte auf Grund dieser Belange keine Rechtswirksamkeit erlangen können.
Somit wird das Verfahren zur Aufstellung des B-Plan Nr. 13 „Papiermühlenweg“ eingestellt. Für die städtebauliche Neuordnung der brachliegenden gewerblichen Fläche wird, über ein
neues Verfahren, ein neuer B-Plan mit einem kleineren Geltungsbereich aufgestellt.
Finanzielle Auswirkungen sind durch den Beschluss sowie auf Grund der bestehenden Verträge nicht direkt zu erwarten. Inwiefern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, kann nicht beurteilt werden.
Rechtliche Grundlage:
BauGB, KV M-V, Städtebaulicher Vertrag
