Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/16/031

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung stimmt der vorgelegten Straßenplanung zu und beauftragt den Bürgermeister die weiteren notwendigen Schritte (zunächst Fördermittelbeantragung) zur Umsetzung des Vorhabens einzuleiten.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Stadtvertretung Burg Stargard vom 18. Februar 2016 wurde die Straßenbauplanung zum Ausbau des ländlichen Weges zum Gramelower See durch das Ingenieurbüro SKH Ingenieurgesellschaft mbH – Herrn Hamann zur Beratung vorgestellt.

 

Der auszubauende ländliche Weg vom Camminer Weg bis zur Badestelle am Gramelower See beträgt 1.022 m.

Der Abschnitt mit der der größeren Längsneigung ist auf einer Breite vom 3 m mit Betonspur- platten befestigt. Ansonsten ist der Weg unbefestigt. Die Oberfläche ist uneben und weist zahlreiche Schäden wie Schlaglöcher und Spur- bzw. Wasserrinnen auf. Es sind keine Entwässerungsanlagen vorhanden bzw. der vorhandene Graben dient nicht unmittelbar der Entwässerung des ländlichen Weges. An den unübersichtlichen Stellen (Gefällestrecke, Kurven) sind keine Ausweichmöglichkeiten vorhanden.

 

Für den Erhalt der Erschließungsfunktion des ländlichen Weges und die hierfür erforderlichen Grundlagen der Verkehrssicherheit sollte der ländliche Weg zum Gramelower See ausgebaut werden.

 

Im Bereich der Badestelle am Gramelower See befindet sich eine Parkfläche für die Badegäste. Insgesamt ist der Ausbau von 12 Stellplätzen, Abmessung je 5,0 m x 2,5 m, vorgesehen. Die Anordnung der Stellplätze ist senkrecht zur Fahrbahn, in einer Reihe. Die Befestigung erfolgt mit Schotterrasen.

 

Die Fahrbahnbefestigung soll einspurig mit einer Breite von 3,5 m in Asphalt hergestellt werden. Die Bankettbreite ist beidseitig 1,0 m. Die Bankette zählen zur Kronenbreite, welche im Begegnungsfall insgesamt befahrbar sein muss. Die Kronenbreite beträgt 5,5 m und ermöglicht den Begegnungsfall LKW/LKW.

 

Es werden drei Ausweichstellen mit Asphaltbefestigung vorgesehen. Die befestigte Breite ist 2 m und die Länge 20 m. Abschnittsweise wird eine Entwässerungsmulde von 2 m angelegt.

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V, GemHVO-Doppik, HH-Plan 2017

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Zunächst keine – Kosten bei Umsetzung des Vorhabens in Höhe von ca. 264.000 EUR – zu beantragende Förderung nach ILERL M-V bis zu 65 %.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...