Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/16/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard beauftragt den Bürgermeister den beigefügten Städtebaulichen Vertrag zur Durchführung der Bauleitplanung abzuschließen..

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

 

Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten o. ä. .

 

Der Vorhabenträger die Diakoniewerk Stargard GmbH, Töpferstraße 13 in 17235 Neustrelitz beauftragt auf seine Kosten zur Durchführung und Erarbeitung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Sannbruch“ das Büro A&S GmbH Neubrandenburg, August-Milarch-Straße 1 in 17033 Neubrandenburg.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag)

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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