Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/16/035
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des B-Plan Nr. 2 "Sannbruch" der Stadt Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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18.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, gelegen auf dem Flurstück 2/85 und einer Teilfläche des Flurstückes 2/99 der Flur 2 in der Gemarkung Quastenberg der Bebauungsplan geändert werden und die 6. Änderung des Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Plangebiet umfasst eine Größe von 3.355 m².
Grenzen des Geltungsbereiches:
im Norden:private Grünflächen der Wohnbebauung, Flurstücke 2/95, 2/96, 2/98 und 2/99 der Flur 2 der Gemarkung Quastenberg
im Süden:unbefestigte Freifläche und Zufahrt von der Straße Galgenberg mit dem Flurstück 2/111 der Gemarkung Quastenberg
im Osten:Gehweg, Teilfläche des Flurstücks 2/99 und Flurstück 2/111 der Flur 2 der Gemarkung Quastenberg
im Westen: private Grünflächen und Freifläche um Gewässer Am Teufelsbruch mit den Flurstücken 2/94 und 2/111 der Flur 2 der Gemarkung Quastenberg
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt, da für das Plangebiet keine Beeinträchtigungen der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 b genannten Schutzgüter gegeben sind.
Eine Vorprüfung oder die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist auf Grund der Gebietsgröße von kleiner als 20.000 m² und des geringen Konfliktpotentials nach neuer Rechtslage nicht erforderlich.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Planungsziel :
Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der evangelischen Kindertagesstätte Johannes durch die Erweiterung der Fläche und des Baufeldes des allgemeinen Wohngebietes zur Errichtung eines zweigeschossigen Neubaus.
Rechtliche Grundlage:
Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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676,8 kB
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