Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/16/036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Entwurf der 6. Änderung des B-Plan Nr. 2 „Sannbruch“ der Stadt Burg Stargard zu und beschließt die öffentliche Auslegung, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der vorliegende Entwurf dient zur Durchführung des Verfahrens. Das Verfahren wird nach

§ 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt, da die Grundzüge der Planung des rechtskräftigen B-Planes vom 05.12.1992 in Form der Fassung der 5. Änderung (Rechtskraft 08.06.2014) nicht berührt werden.

Im beschleunigten Verfahren nach § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach §2a, von der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 2, welcher Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach§6 Abs. 5 Satz 3 und §10 Abs. 4 abgesehen; §4c ist nicht anzuwenden.

Der Entwurf der 6. Änderung des B-Planes Nr. 2 „Sannbruch“ in der Entwurfsfassung bestehend aus der Begründung und der Planzeichnung wird zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard zur Fortsetzung des Verfahrens bestimmt.

Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt werden.

 

Rechtliche Grundlage:

§§ 2 (2), 3 (2), 4 (2) BauGB

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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