Beschlussvorlage - 02GV/10/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2010 mit einem unausgeglichenen Verwaltungshaushalt

            Einnahmen in Höhe von                                  276.900 €

            Ausgaben in Höhe von                                    302.700 €

und einem unausgeglichenen Vermögenshaushalt

            Einnahmen in Höhe von                                    12.600 €

            Ausgaben in Höhe von                                    245.000 €.

Der Gesamtbetrag der Kredite

für Investitionen wird auf                                            0 € und

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                    290.000 € festgesetzt.

Die Hebesätze der Realsteuern werden für die

            Grundsteuer A mit                                           242 v.H.

            Grundsteuer B mit                                          320 v.H.

            Gewerbesteuer mit                                         250 v.H. festgelegt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Haushaltsplan für das Jahr 2010 weist im Verwaltungshaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 25.800 € und im Vermögenshaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 232.400 € aus.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 47 Kommunalverfassung M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Der Haushaltsplan ist Grundlage für die kommunale Haushaltsdurchführung.

 

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