Beschlussvorlage - 05GV/10/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 11.02.2010 der Gemeindevertretung Groß Nemerow und aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I Nr. 65 S. 2998) und des § 86 Landesbauordnung (LBauO M-V) vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23.05.2006 (GVOBl. M-V S. 194) beschließt die Gemeindevertretung Groß Nemerow die

 

1.      Änderung des B-Plan Nr. 4b „Feriendorf Tollenseheim“.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von dem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Nemerow bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

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Sachverhalt

Begründung:

Änderung der gestalterischen Festsetzungen nach § 86 Landesbauordnung M-V, hier: textliche Festsetzungen Teil B Teil II „Örtliche Bauvorschriften“ unter Punkt 1.1 – Gestaltung der Dächer.

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Kommunalverfassung M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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