Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/16/062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Cammin möge die Stadtvertretung folgende Beschlüsse fassen:

1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 5.662,26 EUR entnommen.

2. Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Cammin vom 6.9.2016 zur Kenntnis.

3. Der Jahresabschluss 2012 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 368.573,14 EUR bei einer Bilanzsumme von 1.407.552,59 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von -110.169,32 EUR festgestellt.

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Sachverhalt

Begründung:

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2012 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Burg Stargard und das Rechnungsprüfungsamt Neverin (RPA Neverin) geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss und das RPA Neverin haben vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 60 Abs. 5 KV M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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