Beschlussvorlage - 05GV/10/006
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan Nr. 9 "Erweiterung Golfanlage Mecklenburg-Strelitz"
Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow
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Entscheidung
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11.02.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 11.02.2010 der Gemeindevertretung Groß Nemerow und aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I Nr. 65 S. 2998) und des § 86 Landesbauordnung (LBauO M-V) vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23.05.2006 (GVOBl. M-V S. 194) beschließt die Gemeindevertretung Groß Nemerow den
B-Plan Nr. 9
„Erweiterung Golfanlage Mecklenburg-Strelitz“.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von dem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftragt, die Genehmigung für den B-Plan Nr. 9 „Erweiterung Golfanlage Mecklenburg-Strelitz“, bestehend aus der Planzeichnung mit Begründung und dem Umweltbericht zu beantragen.
Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Nemerow bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
Sachverhalt
Begründung:
Bislang wurde die zu beplanende Fläche zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt. Die Erweiterung der Golfanlage umfasst Grundstücksflächen der landwirtschaftlich genutzten Hofstelle Ahrenshof. Die Hofstelle selbst bleibt in ihrer Nutzung bestehen. Im beschränkten Umfang sind auf dem Ahrenshof bauliche Ergänzungen beabsichtigt.
Die neuen Golfflächen sollen nach ökologischen Gesichtspunkten angelegt werden und die vorhandenen Anlagen sinnvoll ergänzen.
Zur Herstellung von Baurecht für die geplante Erweiterung der Golfanlage ist der Bebauungsplan Nr. 9 aufgestellt worden.
Rechtliche Grundlage:
Baugesetzbuch, Kommunalverfassung M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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515,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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