Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/16/067
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausübung Ankaufsrecht Leasingobjekt Regionale Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Nadine Hübner
- Einreicher:
- Hübner, Nadine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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12.09.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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12.10.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Burg Stargard hat am 8.9.1997 einen Immobilienleasingvertrag mit der Scandium Grundstücksgesellschaft mbH (Scandium) abgeschlossen. Gegenstand des Vertrages war die Errichtung eines Schulgebäudes. Im Leasingvertrag ist auch die Ausübung des Ankaufsrechtes geregelt. Danach ist die Erklärung zur Ausübung des Ankaufsrechtes gegenüber dem Leasinggeber schriftlich abzugeben. Die Stadt Burg Stargard beabsichtigt, das Ankaufsrecht nach der 1. Mietperiode (also nach 20 Jahren zum 31.08.2018) auszuüben. Eine 2. Mietperiode mit weiteren 2,5 Jahren Mietdauer ist nicht beabsichtigt, da dann unnötige Verwaltungskosten entrichtet werden müssten.
Rechtliche Grundlage:
Leasingvertrag vom 8.9.1997 einschließlich Zusatzvereinbarungen
