Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/16/052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung stimmt der Satzung der Stadt Burg Stargard über die Abweichung von § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung im Rahmen der Beitragserhebung Hermann-Löns-Weg (Abweichungssatzung Hermann-Löns-Weg) zu.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen der Baumaßnahme „Hermann-Löns-Weg“ aus dem Jahr 2003 ist es auf Grund der Überbauung auf Privatflächen notwendig, eine Abweichungssatzung zum § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Der § 9 sagt aus, dass die Beitragspflicht entsteht, wenn der erforderliche Grunderwerb grundbuchrechtlich durchgeführt ist. Dieser lässt sich hier nicht durchführen, da die Eigentümer nicht bereit sind, die erforderlichen Flächen von insgesamt 30 m² an die Stadt Burg Stargard zu veräußern. Die Flächen sind in der Anlage rot markiert. Die gelb markierten Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Burg Stargard.

 

Rechtliche Grundlage:

Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern - KV M-V,

Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern – KAG M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Einnahmen aus Ausbaubeiträge

 

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