Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/16/067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, das Ankaufsrecht aus dem Immobilienleasingvertrag vom 8.9.1997 zur Errichtung des Gebäudes der Regionalen Schule zum Ende der 1. Mietperiode (31.08.2018) auszuüben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Burg Stargard hat am 8.9.1997 einen Immobilienleasingvertrag mit der Scandium Grundstücksgesellschaft mbH (Scandium) abgeschlossen. Gegenstand des Vertrages war die Errichtung eines Schulgebäudes. Im Leasingvertrag ist auch die Ausübung des Ankaufsrechtes geregelt. Danach ist die Erklärung zur Ausübung des Ankaufsrechtes gegenüber dem Leasinggeber schriftlich abzugeben. Die Stadt Burg Stargard beabsichtigt, das Ankaufsrecht nach der 1. Mietperiode (also nach 20 Jahren zum 31.08.2018) auszuüben.  Eine 2. Mietperiode mit weiteren 2,5 Jahren Mietdauer ist nicht beabsichtigt, da dann unnötige Verwaltungskosten entrichtet werden müssten.

 

Rechtliche Grundlage:

Leasingvertrag vom 8.9.1997 einschließlich Zusatzvereinbarungen

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Grunderwerbsteuer in Höhe von 350 T€; Notarkosten

 

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