Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/10/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks im Stellenplan 2010 für die Stelle 7.20 des so genannten „Tourismusmanagers“.

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Sachverhalt

Begründung:

Auf der Grundlage der Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 02. 12. 2009

(BV 00SV/09/22) wurde im Stellenplan 2010 unter Punkt 7.20 die Stelle des Tourismusmanagers ab dem 1. 6. 2010 eingerichtet.

 

Der Stelleninhaber sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:

-          erfolgreich abgeschlossenes betriebswirtschaftliches oder/ und touristisches Studium und einschlägige Erfahrungen im Bereich Tourismus und Veranstaltungsmanagement

-          fachliche und soziale Kompetenz und die Fähigkeit zu begeistern

-          gute Leistungsbereitschaft, sicheres Auftreten und ausgeprägtes serviceorientiertes Handeln, Kreativität und Ideenreichtum

-          Erfahrung im Einkauf und Vertrieb

-          Effektives Führen eines Budgets

-          Kenntnisse im Bereich Fördermittelakquisition

-          gute Kenntnisse in der englischen Sprache

 

Darüber hinaus soll der Stelleninhaber die Ausgliederung des touristischen Bereiches rechtlich und organisatorisch für 2011 vorbereiten und diesem auch anschließend vorstehen.

 

Folgendes Aufgabenprofil ergibt sich aus dieser Leitungstätigkeit:

-          kaufmännische Leitung des Betriebes mit Touristinformation und Burg

-          Entwicklung eines Online-Buchungssystems

-          Entwicklung von Tourismusstrategien und Marketingkonzepte für die Region

-          Aufbau neuer Vertriebswege: Pauschalangebote, Pauschalreisen, neue Ertragsmodelle, Produktentwicklung

-          Pflege der Kontakte zu den Dachverbänden und touristischen sowie gewerblichen Einrichtungen der Stadt und der Region

-          Vernetzung und Kooperation von regionalen und überregionalen Tourismusgeschehen

-          Begleitung von tourismusrelevanten Infrastrukturmaßnahmen

 

Auf die inhaltlichen Aussagen des SV-Beschlusses zur BV 22 aus 2009 wird nochmals ausdrücklich hingewiesen.

 

Rechtliche Grundlage: Kommunalverfassung M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Ausgaben in Höhe von ca. 20 T€ in 2010 - ggf. Förderung über die Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) möglich

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