Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/16/072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die beiliegende Satzung der Stadt Burg Stargard über die Entsorgung von Inhalten aus dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen und zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Burg Stargard ist gemäß § 40 (1) des Landeswassergesetzes M-V verpflichtet, abflusslose Gruben sowie Kleinkläranlagen zu entsorgen. Die Satzung soll die Verfahrensweise zum Anschluss und zur Benutzung der Grundstücksentwässerungsanlagen

regeln und ist Voraussetzung für die Erarbeitung einer entsprechenden Gebührensatzung. Weiterhin ist die Satzung Grundlage für die Ausschreibung zur Entsorgung der Anlageninhalte. Für die Ortsteile Teschendorf, Loitz, Cammin, Riepke, Godenswege und Gramelow gilt die Satzung nicht, da diese Orte zum Abwasserbeseitigungszweckverband Tollensesee gehören. Für den Zweckverband wird auch eine Kleineinleitersatzung vorbereitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.

Durch Gebietsveränderungsvertrag vom 25.05.2014 mit der Gemeinde Cammin muss die Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter und die erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserabgabe für Kleineinleiter für die Gemeinde Cammin innerhalb von drei Jahren durch einheitliches Ortsrecht ersetzt werden.

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

 

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