Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/09/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Burg Stargard stellt die Gültigkeit der Wahl zur Stadtvertretung am 07.06.2009 nach § 44 KWG M-V fest.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadtvertretung hat über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 44 KWG M-V zu beschließen.

Es wurde festgestellt, dass

-          die gewählten Bewerber am Wahltag wählbar waren

-          keine Wahlfehler vorlagen

-          die Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss richtig ist.

 

 

Rechtliche Grundlage:

 

Kommunalwahlgesetz M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

keine

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