Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/16/075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Änderungen zum Gesellschaftsvertrag der Wohnungswirtschafts-gesellschaft mbH Burg Stargard (siehe Anlage).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Gesellschaftsvertrag der Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH Burg Stargard in der Fassung vom 19.02.2016 muss in zwei Punkten geändert werden. Die Änderungen und Ergänzungen sind erforderlich, weil durch die geänderte Kommunalverfassung M-V vorgenannte Regelungen gelten und die Kommunalaufsicht die Einarbeitung fordert.

Im Gesellschaftsvertrag sollen daher folgende Änderungen vorgenommen werden:

 

a) In § 2 Abs. 3 als Ergänzung:

„Die Beteiligung an anderen Gesellschaften bedarf der Zustimmung der Gemeinde.“

 

b) In § 13 Abs. 4 als Neufassung:

„Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung. Der Bürgermeister kann Bedienstete der Gemeinde oder des Amtes im Verhinderungsfall mit seiner Vertretung beauftragen.“

(bisheriger nun zu ersetzender Wortlaut:

Die Gesellschafterversammlung wird von einem von der Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard zu benennenden Vertreter wahrgenommen. Die Stadtvertretung weist diesen an, welche Beschlüsse er in der Gesellschafterversammlung zu fassen hat.)

 

Rechtliche Grundlage:

§ 70 ff. KV M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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