Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/16/088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 07.12.2016 der Stadtvertretung Burg Stargard und aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) - alle in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Stadtvertretung Burg Stargard die

 

     4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von dem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung der 4. Änderung des Teilflächen-nutzungsplanes der Stadt Burg Stargard, bestehend aus der Planzeichnung mit der Begründung und dem Umweltbericht beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen.

 

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der beabsichtigten Ausweisung als allgemeines Wohngebiet im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 19 „Erweiterung Sannbruch-Ost“ wird eine teilweise Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard notwendig, da die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Teilflächennutzungsplan angepasst werden muss. Für das derzeitige Gebiet weist der rechtskräftige Flächennutzungsplan die Nutzung als Flächen für die Landwirtschaft aus.

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Kommunalverfassung M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Haushalt 2016

 

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Anlagen

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