Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/17/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. die Aufhebung des Beschlusses 00SV/16/076 „Haushaltssatzung 2017 einschließlich Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept vom 7.12.2016.
  2. die Haushaltssatzung für den Haushalt der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2017 (siehe Anlage) sowie der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Änderungen im Haushalt 2017 vorzunehmen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 7.12.2016 wurde durch die Stadtvertretung der Beschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2017 gefasst. Für die Stadt Burg Stargard ergibt sich nun die Möglichkeit des Ankaufs der „Alten Münze“ auf der Burg. Da diese Position bisher nicht im Haushalt veranschlagt ist und gleichzeitig eine Kreditaufnahme erforderlich wird, ist der Beschluss 00SV/16/076 vom 7.12.2016 aufzuheben und ein erneuter Beschluss mit der geänderten Haushaltssatzung zu fassen.

 

Die Haushaltsplanung wird so verändert, dass durch die Pachteinnahmen die erforderlichen Zins- und Tilgungsleistungen für das Darlehen gedeckt sind.

Mit der Kommunalaufsicht wurde diese Verfahrensweise abgestimmt. Der aktuelle Haushaltsplan liegt zwar schon zur Prüfung vor, jedoch sollen dadurch eine Nachtragssatzung und eine dann erforderliche zusätzliche Genehmigung durch die Kommunalaufsicht vermieden werden.

 

Rechtliche Grundlage: § 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Keine

 

 

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Anlagen

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