Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/17/003
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgegennahme des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Einreicher:
- Linscheidt, Jana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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31.01.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2013 fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:
1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 303.865,51 EUR entnommen.
2. Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2013 vom 24.01.2017 zur Kenntnis.
3. Der Jahresabschluss 2013 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 4.406.412,62 EUR bei einer Bilanzsumme von 24.531.482,04 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von -87.463,44 EUR festgestellt.
Sachverhalt
Begründung:
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M‑V) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2013 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Burg Stargard und das Rechnungsprüfungsamt Neverin (RPA Neverin) geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss und das RPA Neverin haben vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.
Rechtliche Grundlage:
§ 60 Abs. 5 KV M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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372,2 kB
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