Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/17/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung stimmt der vorgelegten Straßenplanung und Gestaltung des Mehrzweckplatzes zu und beauftragt den Bürgermeister die weiteren notwendigen Schritte zur Umsetzung des Vorhabens einzuleiten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Kultur und Soziales am 19. April 2016 wurde die Straßenbauplanung „Zufahrtsstraße Klüschenberg / Gestaltung Mehrzweckplatz“ mit der Umgestaltung des Tierparkgeländes kurz durch die Verwaltung vorgestellt. Zuletzt gab es hierzu auch noch eine Beratung im Stadtentwicklungsausschuss, deren Hinweise / Anregungen nunmehr mit in die anliegende Planung aufgenommen wurden.

 

Die betrachtete Zufahrtsstraße auf den Klüschenberg besteht aus querverlegten Baustraßenplatten. Die Betonoberfläche ist rissig – Kantenabbrüche und Fugenversätze dokumentieren den maroden Ausbauzustand. Das Niederschlagswasser fließt über die Querneigung der Straße an den Fahrbahnrand. Die starke Längsneigung führt am unbefestigten Bankett zu erheblichen Auswaschungen. Es fehlt eine geordnete und fachgerechte Entwässerungseinrichtung.

Der Vorplatz am Ende der Stichstraße ist im Wesentlichen unbefestigt. Die Nutzung als Wendemöglichkeit für Fahrzeuge führt mit den Schub- und Drehkräften zu starken oberflächlichen Erosionen. Großflächige Pfützenbildungen bei Regenereignissen sind die Folge. Die dauernden Unterhaltungsaufwendungen sind beträchtlich und strapazieren den Stadthaushalt. Der Platz ist wenig einladend.

Zur Erhöhung der Attraktivität und Stärkung der Aufenthaltsfunktion ist eine Um- und Neugestaltung der Gesamtsituation angeraten. Ziel ist es, das Klüschenbergareal wieder zu einem attraktiven Naherholungsgebiet für Einwohner und Besucher der Stadt Burg Stargard zu machen. Durch die Herrichtung eines Mehrzweckplatzes können dabei mehrere Funktionen umgesetzt werden, die einerseits dem ansässigen Gaststättenbetrieb entgegenkommen (Parkmöglichkeiten, Wendehammer, Sitzgelegenheiten), insbesondere aber auch um Veranstaltungen verschiedenster Art zu ermöglichen (Konzerte, Feste, Kindertage etc.).

 

Durch den Innenminister wurde am 06.05.2017 der Fördermittelbescheid überreicht um diese Maßnahme als eine Art Kompensationsmaßnahme für den Wegfall des Tierparks zu unterstützen.

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V, GemHVO-Doppik, HH-Plan 2017

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

geplante Ausgaben 320.000 €

geplante Einnahmen 249.000 €

 

 

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Anlagen

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