Beschlussvorlage - 14GV/17/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lindetal beschließt die

 

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der

Gemeinde Lindetal

(Hebesatz-Satzung der Gemeinde Lindetal)

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinden besitzen das Recht, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer festzusetzen. Beabsichtigt die Gemeinde, die Steuersätze für einen längeren Zeitraum als ein Jahr festzusetzten, kann sie dies nur mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Bekanntmachung der Hebesatzsatzung ohne vorherige Genehmigung des Landkreises erfolgen kann. Die in der vorliegenden Satzung zu Grunde gelegten Hebesätze sollen neben der Reduzierung von Auszahlungsansätzen dazu beitragen, dass der Finanzhaushalt 2017 unterjährig ausgeglichen werden kann.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 25 Grundsteuergesetz, § 16 Gewerbesteuergesetz, § 5 Kommunalverfassung

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Mehrerträge aus den 3 Steuerarten in Höhe von 55.300 EUR

 

 

 

 

 

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Anlagen

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