Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/17/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Übernahme der Ausfallbürgschaft für die Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH Burg Stargard in Höhe von 372.895,16 EUR.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die im Jahr 2007 gewährte Ausfallbürgschaft für die Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH Burg Stargard in Höhe von 593.000 EUR wurde durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde befristet bis zum 30.05.2017 genehmigt. Die Zinsbindung des Vertrages bei der Deutschen Kreditbank AG (DKB) endet mit gleichem Datum, so dass zur Besicherung der Restschuld in Höhe von 372.895,16 € eine erneute Beschlussfassung erforderlich wird. Das wirtschaftlichste Angebot zur Konditionsanpassung hat die DKB mit einem Zinssatz in Höhe von 0,91 % p.a. abgegeben. Das Darlehen wird mit dem Ende der Zinsbindungsfrist am 30.05.2017 vollständig getilgt. Bei der Bürgschaft handelt es sich eine De-Minimis-Beihilfe. Eine De-Minimis-Bescheinigung wird ausgestellt.

 

Rechtliche Grundlage: § 57 Kommunalverfassung (KV M-V)

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

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Anlagen

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